Rechtsprechung
BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer beim Streit um die Neubestellung oder Wiederbestellung des Verwalters durch den Anteil an dem Verwalterhonorar
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde: Zulässigkeit der Beschwerde bei Anfechtung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 49a; EGZPO § 26 Nr. 8
Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer beim Streit um die Neubestellung oder Wiederbestellung des Verwalters durch den Anteil an dem Verwalterhonorar - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwer bei Wiederbestellung des Verwalters?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wiederbestellung des Verwalters und die Rechtsmittelbeschwer
Verfahrensgang
- AG Jena, 07.09.2016 - 26 C 1088/15
- LG Gera, 17.01.2017 - 5 S 315/16
- BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …
Auszug aus BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17
a) Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist - regelmäßig - nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 18, 20 …und Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 5).Das Verwalterhonorar ist aber ein ebenso wichtiger Aspekt und in der Regel das gegebene Hilfsmittel, um das jeweilige Interesse an einer Entscheidung über die Neu- oder Wiederbestellung des Verwalters einzuschätzen (zu diesem Aspekt: Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 20).
- BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16
Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers bei Ablehnung des …
Auszug aus BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17
Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3).a) Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist - regelmäßig - nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 18, 20 und Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 5).
- BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17
Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung …
Auszug aus BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17
Deren Wert ist in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach § 49a GKG zu ermitteln; das gilt auch dann, wenn Rechtsmittelführer, wie hier, die beklagte Partei ist (Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, juris Rn. 3). - BGH, 16.06.2016 - V ZR 292/14
Wohnungseigentumssache: Bemessung des Gegenstandswerts bei Klage auf Abberufung …
Auszug aus BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17
Der Anteil an dem Verwalterhonorar ist auch für die Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer beim Streit um die Neu- oder - hier - Wiederbestellung des Verwalters maßgeblich (vgl. zur Bewertung des Interesses: Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 292/14, NJW 2016, 3104 Rn. 4).
- BGH, 25.03.2021 - V ZR 136/20
Bemessung des Klägerinteresses an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters nach …
Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (…Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3 und vom 15. März 2018 - V ZR 59/17, WuM 2018, 391 Rn. 4).Das Verwalterhonorar ist aber ein ebenso wichtiger Aspekt und in der Regel das gegebene Hilfsmittel, um das jeweilige Interesse an einer Entscheidung über die Neu- oder Wiederbestellung des Verwalters einzuschätzen (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 20 …und Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - V ZR 292/14, NJW 2016, 3104 Rn. 4 und vom 15. März 2018 - V ZR 59/17, WuM 2018, 391 Rn. 6).
- BGH, 10.03.2021 - V ZR 174/20
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichtübersteigens des …
Streiten die Parteien - wie hier - um die Neu- oder Wiederbestellung des Verwalters, richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelklägers nach seinem Anteil an dem Verwalterhonorar (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2018 - V ZR 59/17, WuM 2018, 391 Rn. 6). - AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21
(Teil-)Ausschluss der Verwaltung aus Versammlung?
Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 49 GKG und folgt der Höhe des Honorars der Verwaltung, um deren Bestellung es bei dem angefochtenen Beschluss vom 13.09.2021 zu TOP 9 ging (vgl. dazu etwa nur BGH, Beschluss vom 15.03.2018 - V ZR 59/17, BeckRS 2018, 7875, Rn. 8).